Ehrenamtlich-rechtliche Betreuerin

Name

Bernadette Lingg

Ort des Engagements

je nach Aufgabe: bei dem/r Betreuten oder zu Hause

Zeitaufwand

kann sehr variieren

Zusätzlich zum Krankenhausbesuchsdienst wurde Fr. Lingg aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen auch noch das Ehrenamt des „ehrenamtlich-rechtlichen Betreuers“ durch das Freiwilligen-Zentrum empfohlen. Sie sagte zu und absolvierte die dafür nötige Ausbildung durch den SkF (Sozialdienst katholischer Frauen). Bevor man jemandem zugeteilt wird, lernt man sich kennen und klärt, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist. Auch Ablehnung kann man erfahren, denn die zu Betreuenden sind natürlich oft nicht erfreut, eine(n) rechtliche(n) Betreuer(in) an ihre Seite gestellt zu bekommen.

Gerichte weisen die rechtliche Betreuung zu und zwar für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen ihren Alltag nicht (mehr) alleine meistern können (z.B. Organisation von Pflegeleistungen, Bankangelegenheiten, wichtiger Schriftverkehr, Behördengänge, Antragstellungen etc.) und Verwandte nicht vor Ort sind oder nicht helfen können bzw. wollen. Es gibt ein regelmäßiges Treffen der ehrenamtlich-rechtlichen BetreuerInnen, um sich auszutauschen und sich gegenseitig Tipps zu geben. Der Aufwand pro Woche ist variabel und hängt auch von der betreuten Person ab. Ist diese in einem Pflege-/ oder Seniorenheim untergebracht, ist es ein geringerer zeitlicher Aufwand als bei Personen, die (noch) allein zu Hause leben.

„Es ist ein intensives und auch verwaltungstechnisch aufwändiges Ehrenamt“, so Fr. Lingg, aber sie macht es gerne. Sie betreut inzwischen die vierte Person – die Betreuung kann oft jahrelang dauern.