Schon gewußt? „Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe…“
Als gemeinnütziger Verein unterliegen Sie nur mit Ihren Einkünften aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind insbesondere:
• gesellige Veranstaltungen, die eintrittspflichtig sind,
• Sammlung und Verwertung von Altmaterial,
• Sportliche Veranstaltungen, soweit sie kein Zweckbetrieb sind,
• Veranstaltung von Basaren, Flohmärkten und Straßenfesten,
• Vereinsheim, das in Eigenregie betrieben wird,
• Verkauf von Speisen und Getränken,
• Verkauf von Sportartikeln,
• Vermietung von Sportanlagen und Sportgeräten an Nichtmitglieder (z. B. stundenweise Vermietung),
• Werbung auf Plakaten, Stellwänden usw. durch den Verein selbst,
• Werbung in Zeitschriften und Programmheften durch den Verein selbst.
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