Schon gewußt? „Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe…“

Als gemeinnütziger Verein unterliegen Sie nur mit Ihren Einkünften aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind insbesondere:

• gesellige Veranstaltungen, die eintrittspflichtig sind,

• Sammlung und Verwertung von Altmaterial,

• Sportliche Veranstaltungen, soweit sie kein Zweckbetrieb sind,

• Veranstaltung von Basaren, Flohmärkten und Straßenfesten,

• Vereinsheim, das in Eigenregie betrieben wird,

• Verkauf von Speisen und Getränken,

• Verkauf von Sportartikeln,

• Vermietung von Sportanlagen und Sportgeräten an Nichtmitglieder (z. B. stundenweise Vermietung),

• Werbung auf Plakaten, Stellwänden usw. durch den Verein selbst,

• Werbung in Zeitschriften und Programmheften durch den Verein selbst.

mehr Infos vom Finanzamt Bayern hier