NEUES INTEGRATIONSGESETZ 6.8.16

 

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-05-integrationsgesetz.html

 

„Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten durch das Integrationsgesetz frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.

  • Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
  • Es wird mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen geben, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
  • Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.
  • Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen – zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August startet der Bund ein neues Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ für 100.000 Arbeitsgelegenheiten.
  • Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre in bestimmten Regionen auf die Vorrangprüfung. Dies erleichtert die Arbeitsaufnahme. Auch die hierzu notwendige Verordnung trat am 6.August 2016 in Kraft.“