Infos bzgl. Arbeitserlaubnis für Menschen aus dem West-Balkan

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=29942

http://auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Zuwanderungsrecht_node.html

Wichtige Informationen für Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien („Westbalkan“-Länder).

Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus diesen Ländern einfacher in Deutschland arbeiten.

Dafür müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben.

In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen (in der dortigen Deutschen Botschaft).

Voraussetzungen:

  • Es muss ein konkretes, verbindliches Stellenangebot in Deutschland geben.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Der Verdienst darf nicht niedriger sein als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer.

Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Für weitere Informationen helfen:

  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – Hotline-Nummer: 0049 228 713-1414 (nur auf Deutsch/Englisch).
  • Die Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: [https://jobboerse.arbeitsagentur.de/].

Diese „Westbalkan“-Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten. Deshalb haben deren Staatsbürger faktisch kaum eine Chance, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, und können mit der Regelung eine mögliche Ausweisung vermeiden.

Die Regelung ist bis 2020 befristet.