neu: steuerliche Maßnahmen – Spenden

Deutschland wird zunehmend Zufluchtsort für Menschen unterschiedlichster Nationalität. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist für Deutschland eine gesamtstaatliche Herausforderung. Engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen helfen den Ankommenden in dieser Situation den Alltag zu bewältigen. Dieses private Engagement unterstützt damit auch die staatlichen Institutionen in ihren Aufgaben. Die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland ist ein Zeichen des Willens für mitmenschliches Zusammenleben und des Willkommens. Die Bundesregierung fördert daher das gesamtgesellschaftliche Engagement in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben.

 

  • Spenden (Vereinfachter Zuwendungsnachweis)
  • Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen
  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme)
  • Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)
  • Aufsichtsratsvergütungen
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer

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2015-09-22-Steuerliche-Massnahmen-zur-Foerderung-der-Hilfe-fuer-Fluechtlinge