Infos für Helfer, betroffene ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige

Hinweis auf der Website der Integrationsbeauftragten/ Staatsminsterin

„Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Hier finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten – die fortlaufend aktualisiert werden.“

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

Sprachen: Deutsch, Englisch und Ukrainisch

 

Auszüge aus der Website:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland  – Stand 11.3.2021

Sind die Grenzen von der Ukraine in die EU geschlossen?

Nein, die Grenzen sind offen und passierbar.

Kann ich ohne Probleme aus der Ukraine ausreisen und in die EU einreisen?

Nach unseren Informationen dürfen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter derzeit nicht ausreisen. An den Grenzübergängen in die Nachbarstaaten kann es derzeit zu langen Wartezeiten kommen. Nehmen Sie ausreichend Wasser, Nahrung und warme Kleidung mit.

Voraussetzung für die visumsfreie Einreise für Ukrainerinnen und Ukrainer in die EU ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen, davon wird aber derzeit an den Grenzübergängen oftmals abgesehen, damit die Einreise für alle Geflüchtete möglich ist.

Ich lebe in der Ukraine, aber bin kein:e Ukrainer:in oder EU-Bürger:in, und bräuchte eigentlich für die Einreise in die EU ein Visum. Was gilt für mich bei der Einreise?

Damit alle Ukrainer:innen und Drittstaatsangehörige, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, legal nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten können, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Ministerverordnung nach § 99 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlassen, die am 9. März 2022 in Kraft getreten ist.

Hiernach wird Betroffenen, egal ob Ukrainer:innen oder Drittstaatsangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben, vorübergehend erlaubt, den erforderlichen Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet zu beantragen.

Auch für einen längerfristigen Aufenthalt beispielsweise zum Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme wird kein vorheriges Visum vorausgesetzt.

Wie kann ich, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe und in der Ukraine lebe, wieder nach Deutschland einreisen?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel noch Geltung hat, Sie sich also bspw. nicht länger als sechs Monate in der Ukraine aufgehalten haben oder mit der zuständigen Ausländerbehörde eine andere Frist vereinbart haben, können Sie unter Vorlage Ihres Reisepasses und des gültigen Aufenthaltstitels wieder einreisen.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

In Deutschland gilt aktuell nur eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet) vor Einreise. Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten.

Kann ich kostenfrei mit der Deutschen Bahn einreisen? 

Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Ukrainer:innen keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch).

Auch der öffentliche Nahverkehr (Busse, S-Bahn) kann in vielen Städten kostenlos genutzt werden, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg.

Wird es Evakuierungsflüge geben? Für deutsche und ukrainische Staatsangehörige?

Der Luftraum über der Ukraine ist aktuell gesperrt. Eine Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen oder ukrainischen Staatsangehörigen durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen. Deutsche in der Ukraine sind aufgefordert, sofort das Land auf einem sicheren Weg zu verlassen und falls dies nicht möglich ist, an einem geschützten Ort zu bleiben.

Ich habe meine Dokumente während der Flucht aus der Ukraine verloren und bin jetzt in Deutschland bei Verwandten. Kann ich Asyl auch ohne Dokumente beantragen?

Sie können auch ohne Dokumente beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung, jeder Ausländerbehörde und auch auf jeder Polizeiwache ein Asylgesuch äußern. Sie müssen aber keinen Asylantrag stellen.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und nun in Deutschland angekommen. Muss ich mich irgendwo melden und registrieren lassen?

Personen, die im Rahmen der visafreien Einreise keine Leistungen benötigen, werden erst registriert, wenn sie den Titel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Registriert werden Sie ansonsten nur, wenn Sie sich an eine Behörde wenden, weil Sie Hilfe zum Beispiel in Form von Unterkunft oder sonstigen Leistungen benötigen.

Was ist, wenn Kinder aus ukrainischen Waisenheimen hier in Deutschland ankommen? 

Für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen sind die Jugendämter vor Ort zuständig. Minderjährige, die ohne Eltern oder andere Sorge- oder Erziehungsberechtigte einreisen, gelten grundsätzlich als unbegleitet. Soziale Bindungen sind im Rahmen der Unterbringung zu berücksichtigen. Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme stellen die Jugendämter fest, ob die Begleitpersonen rechtlich auch eine Begleitung sind oder nicht. Es kann derzeit (noch) nicht gesagt werden, wie ukrainische Betreuer:innen rechtlich eingestuft werden. Während der vorläufigen Inobhutnahme vertritt das Jugendamt das Kind rechtlich; die Jugendhilfe übernimmt die Kosten für den Lebensunterhalt und die Krankenhilfe.

Ich bin visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Sie dürfen sich grundsätzlich zunächst bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich nach Ankunft – jedenfalls aber vor Ablauf der 90 Tage – bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde melden.

Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis (§ 24 Aufenthaltsgesetz) mit Beschäftigungserlaubnis erteilt. Das BMI prüft zudem, inwiefern darüber hinaus Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ein humanitärer Aufenthalt ermöglicht werden kann.

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Ja, das können und sollten Sie sogar.

Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden.

Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt.

Ebenso ist es aktuell auch möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Tätigkeit als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation zu beantragen. Aktuell ist das Vorliegen eines Visums dafür keine Voraussetzung.

Sollte ich Asyl in Deutschland beantragen?

Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt. Damit ist das Stellen eines Asylantrags nicht mehr erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort. Beraten Sie sich in dieser Frage gegebenenfalls mit einer/einem Rechtsanwält/in.

Muss ich in dem Land bleiben, in das ich zuerst eingereist bin? Oder kann ich innerhalb der EU weiterreisen?

Die ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei (also als Inhaber:innen biometrischer Pässe) eingereist sind, dürfen innerhalb der EU beziehungsweise im sogenannten Schengenraum reisen.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erhalten haben, geht dies aber nur für 90 Tage. Ein Umzug ist also nur mit Erlaubnis des Staates möglich, in den Sie umziehen. Erwerbstätigkeiten müssen Ihnen von jedem Staat, in dem Sie sie ausüben möchten (also dort sind, während Sie arbeiten), einzeln erlaubt werden. Informationen für ukrainische Staatsangehörige, die nicht in Besitz eines biometrischen Passes und damit nicht visumsbefreit sind, folgen.

Wenn ich aus der Ukraine nach Deutschland flüchte, wird dann für meinen Lebensunterhalt gesorgt, wenn ich kein Geld habe?

Ja, Sie erhalten Unterstützung. Sollten sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, kann dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet werden. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt, besteht bei Hilfsbedürftigkeit ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie müssen sich an das zuständige Sozialamt wenden.

Ich bin ein:e ukrainische:r Staatsbürger:in und habe einen Abschiebungsbescheid in die Ukraine erhalten. Muss ich jetzt noch fürchten, dass ich abgeschoben werden?

Abschiebungen in der Ukraine werden derzeit nicht durchgeführt.

Ergänzend ist es ratsam, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eventuell nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.

 

Wo finde ich einer Unterkunft

Soweit Sie Ihren Wohnort frei wählen dürfen, bieten verschiedene Plattformen private Bleibemöglichkeiten, wie zum Beispiel:

#Unterkunft Ukraine
(Quelle: gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft)

Host4 Ukraine (Englisch)
(Quelle: Churchpool)

Warmes Bett – Notunterkünfte für Familien
(Quelle: Fortuna hilft e.V.)

Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei, falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier sind die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät telefonisch in 17 Sprachen, darunter auch Russisch.

Außerdem können Sie auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften der einzelnen Bundesländer untergebracht werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder der Polizei nach einer Adresse. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden.

Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde und Sie eine Unterkunft benötigen, übernimmt die Sozialbehörde die Kosten einer notwendigen und angemessenen Unterkunft. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, stellt die Sozialbehörde fest. Informieren Sie sich daher stets vor der Anmietung.

Wie werden Kinder aus ukrainischen Kinderheimen, die mit Betreuer:innen einreisen, untergebracht und versorgt?

Soweit die Betreuer:innen erziehungsberechtigt sind, handelt es sich nicht mehr um unbegleitete Kinder. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die gemeinsame Unterbringung dennoch primär zuständig, wenn ein erzieherischer Bedarf vorliegt, was hier in der Regel anzunehmen sein wird. Eine Trennung von den anderen Kindern oder den Betreuer:innen ist dabei zu vermeiden. Soweit die Eltern verstorben sind oder keine Person, die das Personensorgerecht innehat, erreichbar ist oder die Personensorge ausüben kann, sollte das Familiengericht angerufen werden, damit ein Vormundschaftsverfahren eingeleitet werden kann. Hierzu bedarf es keines formellen Antrags, lediglich einer Information, denn das Familiengericht ist von Amts wegen verpflichtet, tätig zu werden. Sie können sich mit Fragen hierzu an das örtliche Familiengericht oder Jugendamt wenden. Sind die Betreuer:innen nicht erziehungsberechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII), was durch das Jugendamt zu ermitteln und festzustellen ist, gelten die Ausführungen der Frage „Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung…“.

Viele weitere Fragen  findsen Sie auf der Website