Rechtliche Fragen – vielleicht können wir helfen?

Rechtliche Fragen?  Vielleicht können wir  weiter helfen?

Seit zwei Jahren bietet die lagfa für die bayerischen FA/FZ/KoBE eine Rechtsberatung an. Sie erfolgt durch Rechtsanwälte, die mit der lagfa zusammenarbeiten. Neben den Agenturen selbst können sich auch die mit ihnen kooperierenden Vereine und Initiativen beraten lassen. Grundsätzlich sind Problemstellungen aus dem Arbeits-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Vereins- und Vertragsrecht denkbar.
In 2018 wurden insgesamt 32 Beratungen durchgeführt. Infolge des EU-weiten Inkrafttretens der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai ergaben sich für die Mitgliedseinrichtungen und für Vereine sehr viele Fragen. Nachhilfe in Sachen Datenschutz war daher die meist gewünschte Rechtsberatung im vergangenen Jahr. Weitere Themen waren Unklarheiten zu Vereinssatzungen, Fragen zu Aufwandsentschädigungen und zur Ehrenamtspauschale.

Das Freiwilligen-Zentrum ist Mitglied bei Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern. Im Folgenden stellen wir Euch folgendes Angebot vor:

Rechtsberatung

Die lagfa bayern startete im Sommer 2016 ein Pilotprojekt. Lagfa-Mitglieder können ihre Rechtsfragen, bzw. Fragen die Vereine oder andere ehrenamtliche Gruppen haben, an Fachanwälte stellen, mit denen die lagfa bayern kooperiert.

Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die FA/FZ/KoBE stellt seine Frage per E-Mail an rechtsberatung@lagfa-bayern.de unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit.
  2. Der jeweilige Fachanwalt wird sich telefonisch bei der anfragenden FA/FZ/KoBE melden und eine Erstberatung von ca. 30 Minuten durchführen. Sollten Fragen nach der Erstberatung offen bleiben, wird die Beauftragung einer tiefergehenden Rechtsberatung außerhalb der lagfa-Kooperation empfohlen.
  3. Der Fachanwalt wird ggf. den Fall anonymisiert kurz schriftlich darstellen (wenn das Thema von allgemeinen Interesse sein könnte), um eine Dokumentation über Themen zu erarbeiten, die besonders häufig angefragt werden.

Rechtsgebiete, die aktuell bearbeitet werden können:
Arbeitsrecht:
Vereine als Arbeitgeber treffen häufig auf ähnliche Probleme: wie kann ich Arbeitsverhältnisse wirksam befristen, wie kann man mit „Honorarkräften“ arbeiten und ab wann muss eine echte Anstellung erfolgen, was muss ich bei einer Kündigung beachten oder wie gehe ich mit Schwierigkeiten zwischen Mitarbeitern um.
Urheberrecht:
Angefangen bei der Verwendung von Fotos, Texten und Grafiken im Internet oder das Kopieren für Vereinszwecke, im Urheberrecht gibt es einerseits die Rechte der Autoren zu beachten, andererseits finden sich manchmal Ausnahmen, die eine lizenzfreie Nutzung ermöglichen. Eine Abmahnung wegen  Urheberrechtsverletzung ist unerfreulich und meist teuer, daher lohnt es sich, bei Unsicherheit nachzufragen, da eine Klärung der Rechtslage meist einfach möglich ist.
Markenrecht:
Markenrechtliche Probleme können dann auftreten, wenn Namen oder Begriffe verwendet werden, die mit geschützten Firmennahmen (Unternehmenskennzeichen) oder Warenzeichen übereinstimmen oder diesen zu ähnlich sind. Im Bereich gemeinnütziger Vereine kommt es z.B. vor, dass Einrichtungen versehentlich unter Bezeichnungen betrieben werden, die mit geschützten Marken kollidieren – etwa ein Kindergarten mit dem Namen “Villa Kunterbunt” (ist als Marke geschützt wird von den Astrid Lindgren Erben vehement verfolgt). Hier empfiehlt es sich, vor der Benennung einer Einrichtung eine rechtliche Recherche durchzuführen.
Wettbewerbsrecht:
Im Wettbewerbsrecht geht es um die Einhaltung der Fairness zwischen denjenigen, die gleichartige Leistungen am Markt anbieten. Das Wettbewerbsrecht findet auch dann Anwendung, wenn unentgeltliche Leistungen von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden. Das Wettbewerbsrecht ist inzwischen allerdings auch Einfallstor für sog. Abmahnanwälte, die z.B. für einzelne Mandanten massenweise kleinste Verstöße gegen Hinweispflichten (Impressum, Pflichtbelehrungen, Datenschutzerklärung usw.) abmahnen. Solche Abmahnungen können teuer werden, weshalb sich auch hier empfiehlt, gelegentlich einen rechtlichen Check durchzuführen.
Vertragsrecht:
Das Vertragsrecht ist kein besonderes Rechtsgebiet sondern betrifft letztlich alle Fälle, in denen – zu welchem Thema auch immer – eine Vereinbarung zwischen mehreren Parteien geschlossen wird. Insofern gibt es hierfür auch keine Fachanwaltschaft, da Verträge auf allen Gebieten des Rechts geschlossen werden. Solle eine wichtige Vereinbarung geschlossen werden, ist insbesondere zu klären, ob die geplante Vereinbarung überhaupt so geschlossen werden kann oder womöglich gegen zwingendes Recht verstößt. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass der Vertrag tatsächlich das bewirkt, was die Parteien erreichen wollen.
Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht:
Hier geht es um diverse Fragen was Verein betrifft: Gründung, Form und Haftung der Organisation, Strukturaspekte, Haftung des Vorstandes, Vorstandsamt, Personal und Ehrenamt, Mitgliederversammlung/Wahl, Geschäftsführung, etc.