Info Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

Die Versicherung ist eine nachrangige Versicherung – gilt also dann wenn ein Ehrenamtlicher im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch den Träger (Verein, Kirche u.a.) versichert ist.

Mit der Bayrischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung des freiwilligen Engagements.
Jeder Ehrenamtliche ist antragsfrei und betragsfrei versichert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ehrenamtsversicherung.bayern.de oder von der Versicherungskammer Bayern unter der zentralen Nummer 089/21 60 37 77

 

Infoblatt der Freiwilligenagentur des Landkreises Regensburg

zum Thema

„Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Asylbereich“

 

Das Blatt wurde von der Freiwilligenagentur des Landkreises Regensburg in Kooperation mit Bernd Jaquemoth, Rechtsanwalt und Autor, geschrieben und enthält die wichtigsten Informationen zum Thema: Welche versicherungsmäßigen Fragen tauchen in der ehrenamtlichen Arbeit für und mit Asylbewerbern und Flüchtlingen auf und wie sind diese zu beantworten.

 

Versicherungsschutz_Infoblatt_Mai2015